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Geschossflächenzahl

Wie viel Geschossfläche auf deinem Grundstück zulässig ist.

Entwurf, fachlich noch nicht geprüft

Die Geschossflächenzahl, kurz GFZ, steht im Bebauungsplan und ist in § 20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 20 Absatz 2).

Ein Beispiel

Bei 500 m² Grundstück und einer GFZ von 0,8 sind insgesamt 400 m² Geschossfläche zulässig. Die Zahlen sind angenommen, deine GFZ steht in deinem Bebauungsplan.

Was zur Geschossfläche zählt

Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen ermittelt (§ 20 Absatz 3). Der Bebauungsplan kann festsetzen, dass auch Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen ganz oder teilweise mitzurechnen sind.

Nicht mitgerechnet werden Nebenanlagen im Sinne des § 14, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind (§ 20 Absatz 4).

GRZ und GFZ

Die Grundflächenzahl begrenzt, wie viel Fläche dein Haus auf dem Grundstück einnimmt. Die GFZ begrenzt, wie viel Fläche du in allen Geschossen zusammen bauen darfst. Beide Zahlen gelten gleichzeitig.

Worauf du achten solltest

  • Was ein Vollgeschoss ist, regelt das Landesrecht. Die BauNVO verweist darauf (§ 20 Absatz 1).
  • Den Wert deiner GFZ findest du in der Nutzungsschablone deines Bebauungsplans.
  • Ältere Bebauungspläne gelten mit der BauNVO-Fassung, die zu ihrer Zeit galt. Dort kann die Berechnung abweichen.