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Kurze Antworten auf die Fragen, die Bauherren vor dem ersten Strich haben.
Erklärung
Wie groß darf mein Haus werden?
Dein Grundstück hat 500 m², aber du darfst oft nur 200 m² überbauen. Warum das so ist, erkläre ich dir in unter 70 Sekunden: Grundflächenzahl (GRZ), der Unterschied zwischen GRZ I und GRZ II und was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.
Die GRZ steht im Bebauungsplan deiner Gemeinde und gilt für den Einzelfall. Welche Fassung der BauNVO dafür gilt, hängt vom Alter des Plans ab. Das Video ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Transkript
Wenn dein Grundstück 500 m² groß ist, darfst du wahrscheinlich nur 200 davon überbauen. Aber warum? Im Bebauungsplan gibt es die sogenannte GRZ, Grundflächenzahl. Das ist eine Zahl zwischen 0 und 1, und sie legt fest, wie viel Prozent deiner Grundstücksfläche du überbauen darfst. In Wohngebieten ist es in der Regel 0,4, also 40 Prozent. Bei 500 m² Grundstück wäre das 200 m² Bebauung. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. In der Praxis wird unterschieden zwischen GRZ I und GRZ II, zumindest bei Bebauungsplänen nach 1990. Die GRZ I bezieht sich auf dein Wohnhaus plus Terrasse, die GRZ II außerdem auf Stellplätze, Garagen, Zuwegung und Nebenanlagen. Der Clou ist: Die GRZ II darf die GRZ I um 50 Prozent überschreiten. Das heißt, die GRZ II wäre bei 0,6. Also Wohnhaus plus Terrasse 200 m², mit Stellplätzen, Carport, Garage usw. 300 m². Wenn es gar keinen Bebauungsplan gibt, dann gibt es auch keine GRZ. In dem Fall muss sich deine Bebauung an der Bebauung der Nachbarschaft orientieren. Dein Haus muss sich einfügen.
