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Grundflächenzahl
Wie viel von deinem Grundstück überbaut werden darf.
Entwurf, fachlich noch nicht geprüft
Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, steht im Bebauungsplan und ist in § 19 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstück zulässig sind.
Ein Beispiel
Bei 500 m² Grundstück und einer GRZ von 0,4 dürfen die Gebäude 200 m² Grundfläche haben.
GRZ II: Garage, Zufahrt, Nebenanlagen
Auf die zulässige Grundfläche werden auch Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen angerechnet. Dafür darf die Grundfläche nach der BauNVO ab der Fassung von 1990 um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8. In der Rechnung oben ist das die GRZ II.
Worauf du achten solltest
- Den Wert deiner GRZ findest du in der Nutzungsschablone deines Bebauungsplans.
- Ältere Bebauungspläne gelten mit der BauNVO-Fassung, die zu ihrer Zeit galt. Dort kann die Überschreitung anders geregelt sein.
- Ein Bebauungsplan kann Abweichendes festsetzen.
Siehe auch
- Geschossflächenzahl: wie viel Fläche du in allen Geschossen zusammen bauen darfst.
- Baugrenze: wo auf dem Grundstück dein Haus stehen darf.